Krieg in der Ukraine


Da vielfach danach gefragt wurde: Menschen aus der Ukraine können schon seit längerem visumfrei in die EU einreisen und für 90 Tage bleiben. Wer also Verwandte hier hat, hofft, innerhalb dieser Zeit wieder zurückkehren zu können in die Ukraine und auf öffentliche Geldleistungen nicht angewiesen ist, braucht sich nirgendwo zu melden.

Wer aber arbeiten möchte, weil er davon ausgeht, dass sein Aufenthalt hier länger dauert oder Krankenversicherungsschutz und Leistungen analog zum Asylbewerberleistungsgesetz haben möchte, muss sich an die Ausländerbehörde wenden. Er bekommt dann ein Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

Das BMI hat die Länder gebeten, die Ausländerbehörden darauf hinzuweisen, allen Antragstellern ohne Einzelfallprüfung mit dem Aufenthaltstitel eine Arbeitserlaubnis zu erteilen – unabhängig davon, ob ein konkretes Beschäftigungsverhältnis Aussicht steht.

Falls Ihr weitere Fragen habt, meldet euch gerne hier oder wendet euch an mein Büro.

Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine

Die FAQ ist nach aktuellem Stand der vorliegenden Informationen zusammengetragen worden. Die Informationen betreffen die Zuständigkeit verschiedener staatlicher Ebenen und Behörden; einige Regelungen sind noch nicht abschließend geklärt. Die FAQ werden fortlaufend aktualisiert und sind auf der Webseite abrufbar: www.integrationsbeauftragte.de/ukraine.

Allgemeine Informationen und häufig gestellte Fragen findet Ihr auf diesen beiden Webseiten: www.mi-niedersachsen.de und www.niedersachsen.de.